Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
OrgaFusion – Deniz Salman · Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OrgaFusion, Inhaber Deniz Salman, Ritter-Rotbert-Straße 16, 52388 Nörvenich, nachfolgend „Auftragnehmer", und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber", über Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung, Webdesign, Website-Optimierung, Prozessberatung, SEO, Markenauftritt, Strukturierung und damit zusammenhängende digitale Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektvertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: Annahme eines Angebots in Textform, schriftliche Auftragsbestätigung, Freigabe des Projektstarts oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
(3) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und diese AGB.
(4) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt – je nach Beauftragung – insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Gestaltungs-, Umsetzungs- und Optimierungsleistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird bei SEO-, Sichtbarkeits-, Reichweiten-, Conversion- oder Marketing-Leistungen kein konkretes Ranking, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte Leadzahl und kein bestimmter Umsatz geschuldet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
(4) Technische, gestalterische oder inhaltliche Empfehlungen des Auftragnehmers beruhen auf Erfahrungswerten und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben, Unterlagen, Logos, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder qualitative Einschränkungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(4) Entsteht durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage des vereinbarten Angebots abzurechnen.
§ 5 Termine und Leistungsausführung
(1) Vereinbarte Leistungsfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt oder wenn Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) Solange fällige Rechnungen nicht vollständig bezahlt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen, Freigaben, Veröffentlichungen, Übergaben oder Supportleistungen zurückzuhalten.
(6) Soweit der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit eine Leistung ihrer Natur nach abnahmefähig ist, insbesondere bei Website-Erstellung, Webdesign, einzelnen Seiten, Landingpages, Layouts, Templates, Konzepten oder vergleichbaren Werkleistungen, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Leistung zur Abnahme in Textform bereitstellen.
(3) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Abweichungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform konkret mitzuteilen.
(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Mängelanzeige und wird die Leistung produktiv genutzt, veröffentlicht oder in sonstiger Weise freigegeben, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung nur den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, konzeptionelle Neuausrichtungen, neue Inhalte, zusätzliche Seiten, neue Funktionen oder spätere Designänderungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Sofern im Angebot eine bestimmte Anzahl an Korrekturschleifen vorgesehen ist, sind darüber hinausgehende Anpassungen zusätzlich zu vergüten.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Weiterlizenzierung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(4) Nicht übertragen werden Rechte an Entwürfen, Konzeptvarianten, allgemeinen Methoden, Frameworks oder eingesetzten Drittanbieter-Tools.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
§ 10 Rechte Dritter / Freistellung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder mit den erforderlichen Nutzungsrechten verwendet werden dürfen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen.
(3) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenem Umfang.
§ 11 Drittanbieter & externe Dienste
(1) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer nicht die dauerhafte Verfügbarkeit von Hosting, Servern, Domains, Plugins, APIs oder externen Plattformdiensten.
(2) Lizenz-, Hosting-, Domain- oder Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Funktionsänderungen externer Anbieter.
§ 12 SEO & Sichtbarkeit
(1) Bei SEO-Leistungen schuldet der Auftragnehmer nur die vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten Erfolg.
(2) Eine Garantie für bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Indexierungen, Leads, Conversion-Raten oder Umsätze wird nicht übernommen.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unzutreffenden Angaben oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers beruhen.
§ 14 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwände sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Gerichtsstand & anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

